Was ist BZF I
Das „Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis“ für den Flugfunkdienst I (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
Was ist BZF II
Für den Flugfunk im Deutschen Luftraum ist das deutsche Sprechfunkzeugnis (BZF II) Vorschrift. Wie bereits unter "Allgemeines" erwähnt, ist die einzige Ausnahme der Funk in Ultraleichtflugzeugen, sofern sie nicht den freigabepflichtigen Luftraum benutzen.
Was ist AZF
Das „AZF“ ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks neben den Flügen nach Sichtflug nun auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln. Das Zeugnis ist weltweit gültig.
Die Flugfunkerlaubnis ist kein Flugfunkzeugnis. Sie wird beispielsweise beim Erwerb der Sportpilotenlizenz (UL) erteilt, nachdem der Flugschüler eine eigene Theorieprüfung zum Flugfunk bestanden hat.
Die Flugfunkerlaubnis berechtigt ihren Inhaber ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs innerhalb der Lufträume G und E.
EINSTIEG IN DEN SPRECHFUNK
Es gibt zwei Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnisklassen für VFR (Visual Flight Rules)-Privatpiloten:
Für die IFR-Lizenz (Instrumentenflug) wird zusätzlich zum BZF1 das AZF, das uneingeschränktes Sprechfunkzeugnis für Boden- und Luftfunkstellen, benötigt.
Die Funkprüfung wird von der Bundesnetzagentur abgehalten. Die Ausbildung beinhaltet den theoretischen Unterricht und die Sprechübungen.
Die Funkzeugniskurse umfassen folgende Grundlagen für die Vorbereitung auf die Funkzeugnisprüfung.
BZF2
BFZ1
BFZ1 für BZF2 Inhaber
AZF für BZF1 Inhaber
AZF für BZF2 Inhaber
Alle Flugfunklizenzen können auch ohne eine Pilotenausbildung erlangt und ausgeübt werden.
Das Sprechfunkzeugnis berechtigt den Piloten zur Nutzung des Funkdienstes zwischen Boden- und Luftfunkstellen, welcher der Navigation und Positionsübermittlung des Luftfahrzeuges dient.
Der Flugfunk ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme, um Unfälle mit anderen Flugfahrtzeugen zu vermeiden, und auch um fremde Flugplätze ansteuern zu können.
Das Zeugnis ist außerdem Voraussetzung und Vorschrift für Pilotenlizenzen wie LAPL und PPL.
Die Zeugnisse BZF I und II gelten für die VFR-Flüge von Privatpiloten, und berechtigen diese zur Durchführung des Flugfunks. Das Abhören des Flugfunks ohne besondere Berechtigung ist in Deutschland strafbar.
Nach Erhalt der SPL-Lizenz haben Sie bei IKARUS die Möglichkeit die zusätzliche Ausbildung zum BZF I und II abzulegen, und somit bei Sichtflügen am Sprechfunk teilzunehmen. Dies eröffnet Ihnen höhere Lufträume und Flüge ins Ausland. Die Welt steht Ihnen offen.
Für den Flugfunkverkehr sind bestimmte Frequenzen reserviert, die vom UIT und ICAO weltweit koordiniert werden. Somit werden Überschneidungen verhindert. Die elektronischen Wellen werden vom Sender ausgestrahlt und vom Empfänger aufgenommen.
Dazwischen liegen jedoch einige Hindernisse, die den Flugfunk beinträchtigen und stören können, wie Gebäude, Berge und Gewitter.
Für den Flugfunkdienst wird meist die Ultrakurzwelle (UKW) benutzt, die bis zu 200km reicht. Diese eignet sich zwar nur für kürzere Entfernungen, die Qualität ist aber relativ hoch und der technische Aufwand gering.
Des Weiteren gibt es noch Kurzwellen (KW), Mittelwellen (MW) und Langwellen (LW), die über weitere Entfernungen reichen, aber etwas anfälliger für Störungen sind.
IKARUS bietet Ihnen die Möglichkeit die Ausbildung zu den Sprechfunkzeugnissen BZF 1 & 2 anzutreten.
Diese ermöglichen Ihnen die Teilnahme am Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln.
Das BZF I erlaubt Ihnen auch Auslandsflüge, um die ganze Welt zu erkunden. Mit dem Flugfunk sind Sie auf Ihrem Flug abgesichert und können mögliche Unfälle und Gefahrensituationen vermeiden.
Ihrem Traum vom Fliegen steht nun nichts mehr im Weg!
Verwaltung Flugschule Ikarus
Magdeburger Str. 249
39218 Schönebeck
Ausbildungsstätte Flugschule Ikarus
Ottersleber Chaussee 91
39120 Magdeburg